Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen
von dispo-Tf Rail Austria

Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Modul 1: Allgemeiner Teil

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen der dispo-Tf Rail Austria GmbH (im Folgenden „Unternehmen“) im Bereich des nationalen und internationalen Eisenbahnverkehrs in Österreich, Deutschland und angrenzenden italienischen Grenzbahnhöfen.
Sie finden Anwendung auf den Güter- und Personenverkehr sowie auf damit verbundene Nebenleistungen, soweit keine abweichenden Einzelvereinbarungen bestehen.

2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots durch den Kunden zustande. Diese AGB sind Bestandteil jedes Einzelvertrags, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden – sofern der Vertragspartner Unternehmer ist – Verzugszinsen gemäß § 456 UGB in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Die Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB verrechnet.

4. Haftung
Das Unternehmen haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, ausgenommen für Personenschäden.
Für den internationalen Schienengüterverkehr gelten die Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM, Anlage B zum COTIF) in der jeweils geltenden Fassung.
Für nationale Transporte gelten die einschlägigen österreichischen bzw. nationalen Vorschriften.

5. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Anordnungen) ist das Unternehmen von seinen Leistungspflichten befreit. Etwaige Verzögerungen berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.

6. Datenschutz
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den jeweils anwendbaren nationalen Datenschutzgesetzen, insbesondere dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG), dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem italienischen Datenschutzkodex (D.lgs. 196/2003 in der geltenden Fassung). Nähere Informationen befinden sich in der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens.

7. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird (Art. 6 Rom I-VO). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Eisenstadt, Österreich, sofern der Vertragspartner Unternehmer ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (Art. 17–19 Brüssel Ia-VO).
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Eisenstadt, Österreich, sofern der Vertragspartner Unternehmer ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

8. Stornoregelungen
Soweit der Auftraggeber Aufträge storniert, steht dem Unternehmen nachstehende Vergütung trotz des stornierten Auftrages zu:
• bei Stornierungen von weniger als 24 Stunden vor der vereinbarten Abfahrtszeit 75 % der vereinbarten Vergütung für den stornierten Einzelauftrag bzw. Rundlauf.
• bei Stornierungen bis 48 Stunden vor der vereinbarten Abfahrtszeit 50 % der vereinbarten Vergütung für den stornierten Einzelauftrag bzw. Rundlauf.
• bei Stornierungen früher als 48 Stunden vor der vereinbarten Abfahrtszeit 25 % der vereinbarten Vergütung für den stornierten Einzelauftrag bzw. Rundlauf.

9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Modul 2: Besondere Bestimmungen für den Güterverkehr

1. Leistungsumfang
Das Unternehmen bietet Traktionsleistungen, Wagengestellung, Begleit- und Verschubleistungen sowie Last-Mile-Services an. Die Abwicklung erfolgt gemäß dem jeweils vereinbarten Transportauftrag.

2. Verladung und Entladung
Der Absender ist für die sichere Verladung, Deklaration und Kennzeichnung der Ware verantwortlich. Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben (z. B. RID) führt zum Haftungsausschluss des Unternehmens.

3. Transportdokumente
Alle relevanten Transportpapiere sind vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Fehlt ein Dokument, ist das Unternehmen zur Zurückbehaltung der Leistung berechtigt.

4. Lieferfristen
Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich garantiert. Bei Verspätungen haftet das Unternehmen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (CIM).

Modul 3: Besondere Bestimmungen für den Personenverkehr

1. Beförderungsvertrag
Die Beförderung erfolgt auf Grundlage eines zwischen dem Unternehmen und dem Fahrgast geschlossenen Beförderungsvertrags. Dieser kann auch durch Kauf eines Fahrscheins zustande kommen.

2. Fahrkarten und Kontrolle
Fahrkarten sind vor Fahrtantritt zu erwerben und während der Fahrt mitzuführen. Bei Fahrkartenkontrollen ist der Fahrausweis unaufgefordert vorzuweisen.

3. Gepäckbeförderung
Handgepäck darf nur insoweit mitgeführt werden, als es andere Reisende nicht behindert oder gefährdet. Für verloren gegangenes oder beschädigtes Gepäck wird nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gehaftet.

4. Verhalten im Zug
Den Anweisungen des Zugpersonals ist Folge zu leisten. Störungen des Betriebsablaufs, Sicherheitsverstöße oder aggressives Verhalten können zum Ausschluss von der Beförderung führen.

dispo-Tf Rail Austria GmbH, Am Anger 1, 7210 Walbersdorf
FN 605972, UID-Nr. ATU79523419