
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von dispo-Tf Rail
Modul 1: Allgemeiner Teil
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen der dispo-Tf Rail GmbH (im Folgenden „Unternehmen“) im Bereich des nationalen und internationalen Eisenbahnverkehrs in Deutschland, Österreich und angrenzenden italienischen Grenzbahnhöfen.
Sie finden Anwendung auf den Güterverkehr sowie auf damit verbundene Nebenleistungen, soweit keine abweichenden Einzelvereinbarungen bestehen.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots durch den Kunden zustande. Diese AGB sind Bestandteil jedes Einzelvertrags, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden – sofern der Vertragspartner Unternehmer ist – Verzugszinsen gemäß § 288 BGB in Höhe von 9,0 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
4. Haftung
Das Unternehmen haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, ausgenommen für Personenschäden.
Für den internationalen Schienengüterverkehr gelten die Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM, Anlage B zum COTIF) in der jeweils geltenden Fassung.
Für nationale Transporte gelten die einschlägigen deutschen bzw. nationalen Vorschriften.
5. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Anordnungen) ist das Unternehmen von seinen Leistungspflichten befreit. Etwaige Verzögerungen berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.
6. Datenschutz
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den jeweils anwendbaren nationalen Datenschutzgesetzen, insbesondere dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) und dem italienischen Datenschutzkodex (D.lgs. 196/2003 in der geltenden Fassung). Nähere Informationen befinden sich in der Datenschutzerklärung des Unternehmens.
7. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verträge mit Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird (Art. 6 Rom I-VO).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Wohnsitz des Vertragspartners in Deutschland, soweit dieser Unternehmer ist.
8. Stornoregelungen
Soweit der Auftraggeber Aufträge storniert, steht dem Unternehmen nachstehende Vergütung trotz des stornierten Auftrages zu:
• bei Stornierungen von weniger als 24 Stunden vor der vereinbarten Abfahrts-zeit 75 % der vereinbarten Vergütung für den stornierten Einzelauftrag bzw. Rundlauf.
• bei Stornierungen bis 48 Stunden vor der vereinbarten Abfahrtszeit 50 % der vereinbarten Vergütung für den stornierten Einzelauftrag bzw. Rundlauf.
• bei Stornierungen früher als 48 Stunden vor der vereinbarten Abfahrtszeit 25 % der vereinbarten Vergütung für den stornierten Einzelauftrag bzw. Rundlauf.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Modul 2: Besondere Bestimmungen für den Güterverkehr
1. Leistungsumfang
Das Unternehmen bietet Traktionsleistungen, Wagengestellung, Begleit- und Verschubleistungen sowie Last-Mile-Services an. Die Abwicklung erfolgt gemäß dem jeweils vereinbarten Transportauftrag.
2. Verladung und Entladung
Der Absender ist für die sichere Verladung, Deklaration und Kennzeichnung der Ware verantwortlich. Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben (z. B. RID) führt zum Haftungsausschluss des Unternehmens.
3. Transportdokumente
Alle relevanten Transportpapiere sind vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Fehlt ein Dokument, ist das Unternehmen zur Zurückbehaltung der Leistung berechtigt.
4. Lieferfristen
Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich garantiert. Bei Verspätungen haftet das Unternehmen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (CIM).